Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Preisausschreiben von Sony Music Entertainment Germany GmbH

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, Preisausschreiben und vergleichbare Aktionen (im Folgenden zusammen „Aktion"), insbesondere im Onlinebereich, welche von Sony Music Entertainment Germany GmbH, Balanstraße 73, Haus 31, 81541 München (im Folgenden „Veranstalter") veranstaltet werden.

2. Verweis auf besondere  Teilnahmebedingungen
Jede Einzelaktion verfügt über besondere Teilnahmebedingungen, die dem Ausschreibungstext der Aktion zu entnehmen sind.
Die besonderen Teilnahmebedingungen beinhalten Informationen über den Ablauf der Aktion, Teilnahmefristen, Gewinne, und die Gewinnmodalitäten/Gewinnerermittlung.. Die besonderen  Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion weisen ihrerseits auf die Allgemeinen Teilnahmebedingungen hin, gehen diesen jedoch vor.

3. Teilnahme / Ausschluss
Die Teilnahme und Gewinnchance ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb eines Produktes des Veranstalters oder verbundener Unternehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossene Personen erlangen auch im Falle des Gewinns keinen Gewinnanspruch.

a. Mindestalter
Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 14 Jahre. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine ausdrückliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.

b. Territoriale Beschränkung
Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

c. Ausschluss von Mitarbeitern und Angehörigen
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters, verbundener Unternehmen und an der Aktion beteiligten Unternehmen, sowie deren Angehörige.

d. Ausschluss bei Mehrfachteilnahmen, Masseneinsendungen oder sonstiger Manipulation
Der Veranstalter behält vor, Mehrfachteilnahmen (z.B. unter mehreren Namen, Accounts oder E-Mail-Adressen) oder in dieser Hinsicht auffällige Einsendungen bzw. Masseneinsendungen, etwa von Gewinnspielseiten oder Gewinnspielclubs, von der Aktion auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die sich durch Nutzung unerlaubter Hilfsmittel oder technischer Manipulationen einen Vorteil (zu) verschaffen (versuchen).

e. Ausschluss bei Verstoß / Wichtigem Grund
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Teilnahme auszuschließen.

f. Ausschluss bei Veranstaltungen
Sollte es sich beim Preis um eine Veranstaltung (Konzert etc.) handeln, sind nur solche natürlichen Personen teilnahmeberechtigt, denen der Besuch der Veranstaltung am Veranstaltungstag an dem jeweiligen Ort auch tatsächlich möglich ist.

Insbesondere erfolgt der Einlass zu Konzerten bei Gewinnern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur bei Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von diesem beauftragte Person. Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter von Veranstalter im Zusammenhang mit der Aktion vor Ort sind zu befolgen.

g. Ausschluss durch Nichteinwilligung in die Bedingungen
Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, sofern oder sobald eine Einwilligung in die Speziellen und/oder Allgemeinen Teilnahmebedingungen, sowie die Datenschutzbestimmungen nicht erteilt oder widerrufen wird.

h. Teilnahme im eigenen Namen / Keine Übertragung
Die Teilnahme kann nur in eigenem Namen erfolgen. Der Gewinnanspruch ist nicht abtretbar.

4. Bestimmungen zu einzelnen Gewinnarten
Die nachstehenden Regelungen gelten generell für bestimmte Gewinnarten. Soweit in den besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Gewinnspiele/Preisausschreiben keine anderen Spezifikationen getroffen werden, kann vom Gewinner nur die hier beschriebene Leistung gefordert werden.

a. Ticketgewinn
Sofern der Gewinn ein oder mehrere Tickets beinhaltet, werden die Tickets auf dem Postweg an die vom Gewinner genannte Adresse gesendet oder als elektronisches Ticket an das angegebene E-Mail-Postfach geschickt. Daneben können Tickets auch am Veranstaltungsort hinterlegt werden.

Im Falle der Vergabe von Gästelistenplätzen werden dem jeweiligen Konzertveranstalter Namen der Gewinner und etwaiger, durch den Gewinner zu benennender Begleitpersonen übermittelt. Gewinner und Begleitpersonen haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sich vor Ort ausweisen können. 

Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Verschiebungen oder Ausfall von Konzerten. In einem solchen Fall behält sich der Veranstalter vor, einen adäquaten Gewinn als Alternative festzulegen.

Für die Durchführung des Konzerts (Ablauf, Zutrittsgewährung) gelten die Bedingungen des jeweiligen Konzertveranstalters und Ticketanbieters. 

b. Sachgewinn
Sachgewinne werden durch den Veranstalter oder Dritte per Postdienstleister, Speditionsunternehmen o.ä. an den vom Gewinner genannten Wohnsitz gesendet. Die Versendungskosten bis zum Wohnsitz des Gewinners trägt der Veranstalter, gleichwohl bleibt Leistungsort der Geschäftssitz des Veranstalters.

Die Bebilderung der Sachgewinne auf der Gewinnspielseite ist lediglich beispielhaft. Die einzelnen Gewinne können in Farbe, Ausführung etc. vom gezeigten Beispielmodell abweichen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine dem Beispielmodell adäquate Sache von mittlerer Art und Güte auszuwählen.

c. Reisegewinn
Reisegewinne werden durch den Veranstalter oder Dritte (Sponsoren/Reiseveranstalter o.ä.) durchgeführt. Werden Dritte eingeschaltet, sind diese mit der alleinigen Durchführung der Reise betraut. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter, Sponsoren etc.

Der Gewinner hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei Antritt der Reise über alle die Person betreffenden Reisedokumente, insb. über gültige Ausweise und –soweit erforderlich- Visa verfügt.

Der Ablauf der Reise – insb. Reisetermine – werden zwischen Veranstalter und Gewinner abgestimmt. Es besteht kein Anspruch des Gewinners, die Reise zu einem bestimmten Termin durchzuführen.

Der Veranstalter übernimmt nur diejenigen Kosten, die aus dem Text des jeweiligen Gewinnspiels explizit hervorgehen. Sonstige Kosten, wie Verpflegung o.ä., sind nicht vom Gewinn erfasst.

d. Wohnzimmerkonzert
Wohnzimmerkonzerte werden vom Gewinner zum festgelegten Zeitpunkt am genannten Wohnsitz des Gewinners veranstaltet. Die maximale Besucherzahl beträgt 26, einschließlich des Gewinners. Bei nicht vorhersehbaren Hindernissen, die einer Durchführung des Wohnzimmerkonzertes entgegenstehen, kann der Veranstalter das Konzert verschieben. 

Kann der Gewinner den vereinbarten Termin für das Wohnzimmerkonzert nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch, das Wohnzimmerkonzert auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.

Der Veranstalter übernimmt nur diejenigen Kosten des Wohnzimmerkonzertes, die aus dem Text des jeweiligen Gewinnspiels explizit hervorgehen. Für darüber hinausgehende Kosten hat der Gewinner selbst aufzukommen.Der Gewinner überträgt dem Veranstalter sämtliche ihm zustehenden Rechte an Bild- und Bildtonaufnahmen, die während des Wohnzimmerkonzertes angefertigt werden.

5. Daten
Für die Durchführung der Aktion ist regelmäßig die Angabe von persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum, Anschrift und/oder E-Mailadresse und/oder Telefonnummer erforderlich. Der Teilnehmer ist dabei selbst für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Kontaktdaten verantwortlich. Der Veranstalter ist jedenfalls nicht verpflichtet korrekte Kontaktdaten zu ermitteln. Die Daten werden bis zur endgültigen Abwicklung der Aktion vom Veranstalter gespeichert.

a. Datenschutz
Die vom Teilnehmer angegebenen Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung behandelt, die der Teilnehmer auf der Seite www.sonymusic.de/Datenschutz eingesehen sowie ausdrücklich und gesondert akzeptiert hat. 

b. Nutzung des Gewinnernamens etc.
Der Teilnehmer erteilt für den Fall seines Gewinnes bereits jetzt die Erlaubnis, dass sein Name und/oder Abbildung eventuell im Zusammenhang mit dem Gewinn auf Seiten des Veranstalters oder des/der betreffenden Interpreten/Band (Homepage, Twitter, Facebook, YouTube, MySpace etc.) veröffentlicht wird. Ebenfalls erteilt ist im Falle einer Aktion in Sozialen Netzwerken, wie etwa Facebook oder Twitter, die Erlaubnis zu einer Verlinkung des Profils des Teilnehmers.

c. Widerruf bezüglich Daten
Der Teilnehmer kann jederzeit durch Widerruf die Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der Daten aufheben. Der Veranstalter wird dann die Daten des Teilnehmers löschen. Damit ist auch die Teilnahme an der Aktion beendet. Stehen der Löschung der Daten gesetzliche Vorschriften entgegen, so werden die Daten jedenfalls in Bezug auf eine weitere Verwendung gesperrt.

d. Keine Haftung für Erlangen der Daten
Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme bei der Übermittlung von Inhalten/Content, sowie die Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Gewinnspiel-Webseiten.

6. Übermittlung von Content
Teilweise erfordert die Teilnahme an Aktionen die Einsendung/Einreichung von Beiträgen und/oder Material. Diesbezüglich gilt folgendes:

a. Keine unerlaubten Inhalte
Es ist im Rahmen der Aktionen verboten, strafbare, pornographische, jugendgefährdende, rassistische oder sonst wie extremistische oder diskriminierende Inhalte zu übermitteln oder zugänglich zu machen.

b. Urheber-, Nutzungsrechte (incl. Markenrechte etc.)
Der Teilnehmer stellt sicher und trägt die Verantwortung dafür, dass er alleiniger Rechteinhaber an allen Nutzungs- und Verwertungsrechten an den von ihm übermittelten Inhalten ist. Es dürfen insbesondere keine Marken, geschützten Kennzeichen, gewerbliche Schutzrechte, urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter enthalten sein, soweit keine uneingeschränkte Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt. Er stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Beiträge, die solche Rechte Dritter verletzen oder nach Ansicht des Veranstalters verletzen könnten, werden nach Ermessen des Veranstalters von der Teilnahme ausgeschlossen.

c. Nicht-Exklusive Rechteeinräumung zur Nutzung
Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter vergütungsfrei ein einfaches, unwiderrufliches, übertragbares, sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den übermittelten Inhalten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

d. Eigentumsrechte
An den Veranstalter übermitteltes oder gesendetes Material geht uneingeschränkt in das Eigentum des Veranstalters über. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet eingesandtes Material zurückzusenden.

e. Ausschluss einzelner Beiträge
Der Veranstalter ist berechtigt nach eigenem Ermessen einzelne Beiträge von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wenn sie gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

f. Keine Haftung für Erlangung
Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme bei der Übermittlung von Inhalten/Content, sowie die Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der Gewinnspiel-Webseiten.

Der Teilnehmer garantiert, dass er keine den vorstehenden Grundsätzen widersprechenden Inhalte an den Veranstalter übermittelt.

7. Vorbehalt der Änderung/Absage der Gewinne/Bedingungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion oder Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen abzuändern, abzubrechen oder auszudehnen, insbesondere wenn aus technischen und/oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht (mehr) möglich ist.

In einem solchen Fall stehen einem möglicherweise bereits ermittelten Gewinner keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu.

8. Ermittlung der Gewinner
Die Gewinner werden durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte ermittelt. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen.

9. Benachrichtigung, Annahmefrist/Verfall
Der Gewinner wird per Post, telefonisch, per E-Mail, per Fax, auf Facebook oder auf einem anderen Weg benachrichtigt. Die Benachrichtigung findet in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Einsendeschluss statt. Sollte der Gewinner nicht erreichbar sein und/oder die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Tagen erklären, verfällt der Gewinn und ein neuer Gewinner kann bestimmt werden.

10. Ausschlüsse bezüglich des Gewinns

a. Keine Auszahlung oder Kostenerstattung
Eine Auszahlung des Geldwertes ist nicht möglich.

Es werden keine über den Preis hinausgehenden zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, etwa Reise-, Verpflegungs- oder ähnliche Kosten erstattet, soweit sie nicht ausdrücklich Teil des Preises sind. Der Teilnehmer hat solche Kosten selbst zu tragen.

b. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Kooperationen bei Aktionen
Die Aktionen können in Kooperationen mit verschiedenen Partnern durchgeführt werden. In bestimmten Fällen (z.B. wenn der Versand des Preises durch den Kooperationspartner erfolgt) kann es notwendig sein, Daten der Teilnehmer an den Kooperationspartner zu übermitteln. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Übermittlung von Teilnehmerdaten an solche Kooperationspartner einverstanden.

Der Veranstalter haftet nicht für falsche Informationen, die von Kooperationspartnern verbreitet werden.

12. Bedingungen bei Gewinnspielen auf Facebook
Durch die Teilnahme verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der Richtlinien von Facebook, einzusehen unter www.facebook.com/policies/?ref=pf. Aktionen auf facebook stehen in keiner Verbindung zu Facebook, Inc. oder Facebook Ireland Ltd. Sie werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründen keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich vom Veranstalter bereitgestellt.

Facebook steht auch nicht als Ansprechpartner für die jeweilige Aktion zur Verfügung. Jegliche Anfragen in Bezug auf das Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.

12. Haftungsausschluss
Bei der Bereitstellung und Durchführung der Gewinne schließt der Veranstalter die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

14. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für alle sich im Zusammenhang mit der Aktion ergebenden Streitigkeiten München.